FAQ

In diesem Bereich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, die Ihnen helfen, schnell die gewünschten Informationen zu erhalten.

Übernimmt ASHA auch kleinere Maßnahmen?

Ja. Gerade kleinere Oberbodenabträge, begrenzte Ausgrabungen und andere überschaubare archäologische Maßnahmen gehören ausdrücklich zum vorgesehenen Leistungsangebot.

Welche Baggerschaufel eignet sich für einen archäologischen Oberbodenabtrag?

In der Regel wird eine breite, glatte Humusschaufel ohne Zähne verwendet. Damit lässt sich der Oberboden kontrolliert und möglichst eben abziehen, sodass mögliche archäologische Befunde gut erkennbar werden.

Brauche ich bereits vor Baubeginn eine archäologische Fachfirma?

Wenn für Ihr Bauvorhaben eine archäologische Auflage besteht, sollte möglichst frühzeitig eine Fachfirma eingebunden werden. So können Unterlagen geprüft, Termine abgestimmt und notwendige Maßnahmen rechtzeitig geplant werden.

Wie lange dauert ein archäologischer Oberbodenabtrag?

Das hängt vor allem von der Größe der Fläche, den Bodenverhältnissen und den archäologischen Ergebnissen ab. Bleibt die Fläche ohne Befund, kann die Maßnahme häufig vergleichsweise schnell abgeschlossen werden. Werden Befunde entdeckt, kann sich der weitere Ablauf entsprechend verlängern.

Kann während der archäologischen Arbeiten gleichzeitig weitergebaut werden?

Das hängt vom Projekt und von der betroffenen Fläche ab. Wenn sich Bau- und Archäologiearbeiten räumlich und organisatorisch voneinander trennen lassen, kann eine parallele Durchführung teilweise möglich sein. Die Abläufe sollten vorher gemeinsam abgestimmt werden.

Wer organisiert den Bagger?

Das kann je nach Vereinbarung unterschiedlich geregelt werden. Der Auftraggeber kann den Bagger beziehungsweise das Tiefbauunternehmen selbst stellen; alternativ kann die Organisation projektbezogen abgestimmt werden. Wichtig ist ein erfahrener Maschinenführer und eine gute Abstimmung mit dem archäologischen Team.

Was ist eine konservatorische Überdeckung?

Dabei werden archäologische Befunde nicht vollständig ausgegraben, sondern fachgerecht geschützt und im Boden erhalten. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn die Befunde unterhalb der geplanten Eingriffstiefe liegen und ein Erhalt vor Ort möglich ist.

Wer trägt die Kosten der archäologischen Maßnahme?

Das richtet sich nach dem jeweiligen Bescheid und den rechtlichen Rahmenbedingungen des Bauvorhabens. Die konkreten Kosten und Leistungen werden vor Beginn transparent im Angebot beziehungsweise Vertrag festgelegt.