Planung

Archäologische Auflage erhalten – wie geht es weiter?

Eine archäologische Auflage im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben wirkt auf den ersten Blick oft kompliziert. In der Praxis lässt sich der Ablauf jedoch gut planen. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt – von der Prüfung der vorhandenen Unterlagen bis zum Abschluss der archäologischen Maßnahme.

1. Bescheid und Unterlagen prüfen

Am besten kontaktieren Sie uns frühzeitig und senden uns den vorhandenen Bescheid sowie die wichtigsten Unterlagen zu Ihrem Bauvorhaben. Daraus ergibt sich, welche archäologischen Maßnahmen erforderlich sind und welche Vorgaben berücksichtigt werden müssen.

Hilfreich sind insbesondere:

  • Bescheid bzw. denkmalrechtliche Unterlagen
  • Lageplan und Flurstück
  • Bau- und Eingriffsplan
  • geplante Eingriffstiefe
  • vorgesehener Baubeginn
  • Angaben zu bereits beauftragten Tiefbau- oder Baggerunternehmen

2. Maßnahme gemeinsam planen

Nicht jedes Bauvorhaben benötigt denselben archäologischen Aufwand. Entscheidend sind unter anderem Lage, Größe der betroffenen Fläche und geplante Eingriffstiefe.

Eine sorgfältige Planung kann dabei helfen, unnötige Arbeiten, Verzögerungen und Kosten zu vermeiden. Gemeinsam klären wir, welche Flächen tatsächlich untersucht werden müssen und wie sich die archäologische Maßnahme möglichst sinnvoll in den Bauablauf integrieren lässt.

3. Angebot und Abstimmung

Auf Grundlage der vorhandenen Unterlagen erstellen wir ein auf das Projekt abgestimmtes Angebot. Bei Bedarf übernehmen wir außerdem die Abstimmung mit den zuständigen Fachstellen und kümmern uns um die für die archäologische Maßnahme erforderlichen organisatorischen Schritte.

Da sich Umfang und Dauer einer möglichen Ausgrabung häufig erst nach dem Oberbodenabtrag zuverlässig einschätzen lassen, können einzelne Projektphasen getrennt geplant und kalkuliert werden.

4. Oberbodenabtrag

Zum vereinbarten Termin wird der Oberboden in den betroffenen Bereichen unter archäologischer Begleitung kontrolliert abgetragen.

Dabei zeigt sich, ob archäologische Befunde vorhanden sind.

Keine Befunde:
Die erforderliche Dokumentation wird erstellt und die Fläche kann nach Abstimmung mit den zuständigen Stellen für das Bauvorhaben freigegeben werden.

Archäologische Befunde:
Das weitere Vorgehen wird abgestimmt. Je nach Befundsituation kann eine Ausgrabung, Teilausgrabung oder konservatorische Überdeckung erforderlich sein.

5. Ausgrabung oder Erhalt

Ist eine Ausgrabung erforderlich, werden die betroffenen archäologischen Befunde fachgerecht freigelegt, dokumentiert und geborgen.

Nicht jeder Befund muss zwangsläufig vollständig entfernt werden. Wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind, kann auch ein Erhalt im Boden durch eine konservatorische Überdeckung möglich sein. Das konkrete Vorgehen richtet sich nach dem Bauvorhaben, der Befundsituation und den Vorgaben der zuständigen Fachstellen.

6. Dokumentation und Bericht

Mit dem Ende der Feldarbeiten ist eine archäologische Maßnahme noch nicht vollständig abgeschlossen.

Pläne, Vermessungsdaten, Fotografien und Befundinformationen werden aufbereitet, Funde bearbeitet und die erforderliche Abschlussdokumentation sowie der Bericht erstellt. Die Unterlagen und Funde werden anschließend entsprechend den geltenden Vorgaben an die zuständigen Stellen übergeben.

7. Freigabe und Abschluss

Unser gemeinsames Ziel ist es, die für Ihr Bauvorhaben benötigte Fläche fachgerecht und möglichst zügig für die weitere Nutzung freizubekommen.

Wann eine Freigabe möglich ist, hängt vom Ergebnis der archäologischen Untersuchung und den jeweiligen Vorgaben der zuständigen Stellen ab. Wir halten Sie während des gesamten Ablaufs über den aktuellen Stand und notwendige weitere Schritte auf dem Laufenden.